Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von bundesstaatlichen touristischen Transportdienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung der bundesweiten touristischen Kraftfahrzeugtransportdienstleistung zwischen MARMOTOUR SAS DE CV und dem Auftraggeber, der die entsprechenden Dienstleistungen in Anspruch nimmt, wobei für beide Parteien Folgendes gilt:
I. AUSSAGEN
I.1. DAS UNTERNEHMEN erklärt Folgendes:
a) Es handelt sich um eine nach den Gesetzen der Vereinigten Mexikanischen Staaten rechtmäßig gegründete Gesellschaft unter dem Namen MARMOTOUR SAS DE CV.
b) Die Adresse lautet Insurgentes Sur 3493, Colonia Villa Olímpica, Alcaldía Tlalpan, Mexiko-Stadt, Cp 14020, Mexiko.
c) Es verfügt über die erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und aktuellen Registrierungen, um den bundesweiten Kraftverkehrsdienst für den Tourismus innerhalb des Staatsgebiets gemäß den geltenden Vorschriften zu erbringen.
d) Die für die Erbringung der Dienstleistung vorgesehenen Einheiten befinden sich in einem angemessenen mechanischen, technischen, sicherheitstechnischen und hygienischen Zustand gemäß den von der zuständigen Behörde in Fragen der Infrastruktur, Kommunikation und des Transports erlassenen Vorschriften und verfügen über Schilder und Merkmale, die für die genehmigte Dienstleistung spezifisch sind.
I.2. Der Auftraggeber erklärt Folgendes:
a) Es ist ihr Wille, den bundesstaatlichen Tourismus-Kraftfahrzeugtransportdienst zu den im endgültigen Dienstleistungsvertrag festgelegten Bedingungen zu beauftragen.
b) Der Auftraggeber gibt den Ursprung, das Ziel, die Reisedaten, den Zeitplan und sonstige betriebliche Spezifikationen an, die im endgültigen Vertrag ordnungsgemäß festgehalten werden.
c) Der Transportpreis wird durch ein Angebot der Firma über die üblichen Kommunikationswege ermittelt und im entsprechenden endgültigen Vertrag festgehalten.
II. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Servicereservierung
Die Reservierung der Dienstleistung wird erst dann verbindlich, wenn mindestens 30 % (dreißig Prozent) des für die jeweilige Dienstleistung angegebenen Gesamtpreises als Anzahlung geleistet werden.
2. Räumlicher Geltungsbereich
Der Dienst darf nur innerhalb des Gebiets der Vereinigten Mexikanischen Staaten angeboten werden.
3. Dienstausführung
Das Unternehmen verpflichtet sich, die Dienstleistung gemäß den im endgültigen Vertrag festgelegten Bedingungen, Daten, Zeiten, Herkunfts- und Bestimmungsorten zu erbringen.
Der Auftraggeber muss während der gesamten Reise eine Kopie des endgültigen Dienstleistungsvertrags aufbewahren.
4. Fahrpläne und Überschussdienste
Die Termine und Uhrzeiten der Leistungserbringung werden im endgültigen Vertrag festgelegt.
Sollte der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Zeit überschreiten, muss er die entsprechenden Mehrkosten gemäß den jeweils geltenden Tarifen und Kriterien des Unternehmens tragen.
5. Gepäck und transportierte Gegenstände
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des Inhalts der in die Unterkunft mitgebrachten Gegenstände und des Gepäcks und stellt das Unternehmen von jeglicher Haftung frei, die sich aus dem Transport illegaler oder verbotener Güter ergibt.
6. Verbote an Bord
Es ist strengstens verboten:
- Der Konsum alkoholischer Getränke.
- Der Konsum oder Besitz illegaler Substanzen.
- Jegliches Verhalten, das die Ordnung, die Sicherheit oder die Unversehrtheit der Passagiere und der Einheit beeinträchtigt.
7. Passagierkapazität
Unter keinen Umständen dürfen mehr Fahrgäste befördert werden als die zulässige Anzahl:
- Der endgültige Vertrag, und
- Die zum Fahrzeug gehörende Zulassungsbescheinigung.
Diese Einschränkung gilt unabhängig vom Alter der Passagiere.
Im Falle der Nichteinhaltung ist der Auftraggeber für die Zahlung aller daraus resultierenden Geldbußen, Strafen oder sonstigen administrativen Konsequenzen verantwortlich.
8. Lieferung der Einheit
Das Unternehmen ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Einheit am vereinbarten Ort, Datum und zur vereinbarten Uhrzeit vorzuführen.
Falls:
- Das Gerät wird nicht angezeigt, oder
- Es entspricht nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften.
DAS UNTERNEHMEN kann nach eigenem Ermessen:
a) Den gezahlten Betrag zurückerstatten, oder
b) Ersetzen Sie das Gerät durch ein anderes mit ähnlichen Eigenschaften.
Entscheidet sich der Kunde für eine andere Einheit als die ursprünglich vertraglich vereinbarte, so gilt dies als Zustimmung zu den vorliegenden Bedingungen.
9. Stornierungen
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden ohne vorherige Ankündigung mindestens vier (4) Kalendertage vor dem Termin der Leistungserbringung ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die für die Reservierung geleistete Anzahlung zurückzuerstatten.
10. Haftung für Schäden
Der Kunde erklärt, dass er das Gerät in optimalem Betriebszustand erhält und verpflichtet sich, das Unternehmen für jegliche Schäden, die daran entstehen, ob durch sein eigenes Verhalten, seine Fahrlässigkeit oder durch das Verhalten eines der Passagiere verursacht wurden, zu entschädigen.
11. Vertragstage
Die vertraglich vereinbarten Tage und Zeiträume sind für den Kunden verbindlich; er muss den vereinbarten Preis vollständig entrichten, auch wenn die Leistung nur teilweise in Anspruch genommen wird.
12. Verkehrsbedingungen
Der Service darf nur auf befestigten Straßen und Autobahnen angeboten werden. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, unbefestigte oder schwer zugängliche Straßen zu befahren.
13. Reinigungsgebühr
Für den Fall, dass während des Gottesdienstes:
- Flüssigkeiten werden verschüttet.
- Lebensmittel werden weggeworfen.
- Es kommt zu Erbrechen.
- Oder es gibt eine wesentliche Änderung bei der Reinigung des Geräts.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Abschluss der Dienstleistung einen Betrag von 2.000,00 US-Dollar (zweitausend Pesos 00/100 MN) zuzüglich Mehrwertsteuer als außerordentliche Reinigungsgebühr zu zahlen.
14. Rückerstattungen
Etwaige Rückerstattungen, die DAS UNTERNEHMEN vornehmen muss, erfolgen innerhalb eines Zeitraums von höchstens fünfzehn (15) Kalendertagen per Banküberweisung auf dasselbe Konto, von dem der KUNDE die entsprechende Zahlung geleistet hat.
